5 Tipps zur neuen Facebook – Timeline für Unternehmen

  1. Das neue Titelbild
    Das neue Titelbild ist eine gute Möglichkeit sein Unternehmen zu präsentieren und gibt jedem Unternehmen ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Erstellung des Titelbildes sollten folgende Punkte beachtet werden:
    • Die ideale Größe des Titelbilds ist 851 x 315 Pixel.
    • Beim Hochladen des Bildes wird das Bild stark komprimiert, dabei kann es zu Qualitätsverlusten kommen.  Die besten Ergebnisse erzielt man durch das Abspeichern des Bildes mit 96 dpi.
    • Folgendes ist verboten:  Die Kommunikation von Preis- oder Kaufinformationen (auch Rabatte), Kontaktmöglichkeiten jeglicher Art (gehören in den Infobereich) sowie Referenzen zu Facebook Elementen (z.B. Like Button) und Handlungsaufrufe (z.B. „Jetzt kaufen“).
    • Positionieren Sie ihr Logo unten rechts über der Gefällt mir – Schaltfläche. Das kann die Anzahl der Gefällt mir – Angaben erhöhen.
  2. Das Profilbild
    Das neue Profilbild ist im Gegensatz zum alten Profilbild quadratisch und kann in der Länge nicht mehr gestaltet werden. Es eignet sich perfekt für das Logo der eigenen Firma.
  3. Private vs. Business Nutzung
    Viele Unternehmen versuchen noch immer die private und geschäftliche Nutzung strikt zu trennen.„Social Media Schizophrenie“ ist jedoch keine Lösung. Wir haben alle nur eine Persönlichkeit, haben einen Namen, ein Gesicht, ein Leben. Die größten Deals der Welt werden mit „Geschäftsfreunden“, nicht mit steifen unbekannten Verkäufern gemacht.
  4. Der „Info“ Bereich
    Der kleine unscheinbare Text, der früher in der Seitenleiste war findet nun mehr Aufmerksamkeit. Direkt unter dem Titelbild kann dieser Text nun angezeigt werden. Alternativ kann man auch andere allgemeine Informationen anzeigen lassen.
  5. Impressumspflicht auch auf Facebook Unternehmensseiten
    Nicht nur auf der eigenen Webseite, auch auf der Unternehmensseite bei Facebook gibt es eine Impressumspflicht.In einem Präzendenzfall bezüglich der Impressumspflicht auf kommerziell ausgerichteten Fanseiten hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, dass nach §5 Telemediengesetz die Bereitstellung eines vollständigen Impressums auch bei Facebook erforderlich ist. Unternehmen, die dies nicht beachten, droht eine Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb.